Fraktionsregelwerk
§ 1 Durchsuchen
- Das durchsuchen & Items abnehmen wird wie folgt geregelt:
- Während eines Schussgefechts ist das durchsuchen nicht erlaubt.
- Ohne einen RP Hintergrund ist das durchsuchen und am Boden nicht erlaubt.
- Ohne einen RP Hintergrund ist das durchsuchen, während die Person im Kopf ist, nicht gestattet.
- Bewusstlosen Personen muss nicht gesagt werden, dass sie durchsucht werden (man redet nicht mit bewusstlosen/ Leichen)
§ 2 Gangs / Familien / Mafien
- Offizielle Illegale Fraktionen dürfen maximal 20 Mitglieder sein und mit maximal 15 Mitglieder agieren. Unter Agieren versteht man z.B. das Verlassen des Anwesens / Hood.
- Eine illegale Fraktion darf ein legales Geschäft führen.
- Konflikte zwischen zwei illegalen Fraktionen und Staatsfraktionen, müssen ohne Hilfe von anderen Parteien ausgespielt werden.
- Es darf nicht erzwungen werden, Autos aus Garagen auszuparken.
- Ein Bündnis zwischen 2 Fraktionen muss bei der Frakverwaltung angemeldet werden. Dieser kann nicht in einer laufenden RP-Situation nicht genehmigt werden. Ein Bündnis gilt für 24 Stunden.
- Mitglieder einer Fraktion müssen einheitlich erkennbar sein, d.h. jedes Mitglied hat Familienkleidung zu tragen, sowie seine Autos, in die Familienfarbe umzulackieren.
- Auf illegalen Routen darf ein Familienmitglied nicht als Zivilist agieren.
§ 3 / Routen
- Jede illegale Fraktion kann jede Route besetzen, aber immer nur eine gleichzeitig.
- Man kann sich auf jeder Route zum Arbeiten einkaufen.
§ 4 / Fraktionswechsel
- Das “jumpen” (ständige wechseln) zwischen Fraktionen ist nicht gestattet. (Dies kann im schlimmsten Fall mit einem Bann bestraft werden).
- Der Wechsel von einer Staatsfraktion in eine Bad Fraktion wird mit einer 3 tägigen Fraktionssperre versehen.
§ 5 / Fraktions-Kriege
- Ein Gang-War darf nicht öffentlich gehalten werden.
- Der finale Kampf darf nach Ankündigung dort ausgetragen werden, wo sich keine Zivilisten aufhalten (wenn keine Einigung, in welcher Hood er stattfinden soll).
- Ein Gang-War wird angekündigt und erst mit einem Termin darf der Krieg begonnen werden
- Die Dauer des Gang-Wars geht maximal 1 Tag. Nach Absprache mit dem bearbeitenden Teammitglied kann diese Zeit auch verlängert werden.
- Es muss einen Sachbearbeiter geben, seitens des Teams (Moderator oder höher). Dieser ist bei Support Anliegen bezüglich genannter Situation als erste Kontaktperson zu informieren und dafür verantwortlich.
- Bei einem Gang-War darf sich keine Drittpartei einmischen. Darunter fallen auch staatliche Fraktionen.
- Bei einem Gang-War muss in den Hoods keine bedrohliche Tat Ankündigung angekündigt werden
§ 6 / Auftragsmorde
- Auftragsmorde dürfen nur von oder über Mafien beauftragt werden.
- Der Exekutionsbeauftragte muss zu jeder Zeit klar zu erkennen sein.
- Die Fraktion, die den Auftragskiller arrangiert, ist mit zu benennen.
- Die Zielperson muss informiert werden, dass sie gesucht wird.
- Das Ziel gilt in einer Zeit von einer Stunde als vogelfrei und darf von dem Auftragsmörder jederzeit erschossen werden (Zweit- oder Drittparteien sind hier zu jedem Zeitpunkt auszuschließen).
- Das Ziel hat das Recht, sich Schutz seitens staatlichen Exekutiven zu suchen (Das Ziel darf dabei aber nicht wissen, von welcher Fraktion er gesucht wird, sondern nur, dass er gesucht wird).
- Sollte es aus OCC- Gründen nicht möglich sein, in der Zeit online zu bleiben, ist dies im Support anzugeben und die Situation wird verschoben.
- Das Ziel darf sich nicht komplett aus der Öffentlichkeit zurückziehen (also nicht in die eigene Wohnung/ Haus etc. setzen und die Zeit abwarten).
- Ein Moderator oder höher wird für den Zeitraum mit hinzugezogen als Sachbearbeiter.
§ 7 / Gruppierungen/ Gangs/ Familien/ Mafien gründen
- Gang -> mind. 5 Personen
- Illegale Fraktion -> mind. 5 Personen
- Legale Fraktion/Firma -> 5 Personen
- Eine neu gegründete illegale Fraktion hat 3 Tage “Welpenschutz”, um sich aufbauen zu können. Sollte diese neu gegründete Fraktion innerhalb dieser 3 Tage gegen andere illegale Fraktionen vorgehen, verfällt der “Welpenschutz”. Sollte der “Welpenschutz” nicht von anderen illegalen Fraktionen eingehalten werden, ist mit einer Strafe zu rechnen.
§ 8 / Maskierung
- Spieler mit einer Vollmaskierung dürfen nicht anhand der Stimme/ Akzent erkannt werden.
- Als Vollmaskierung gilt:
- Balaclava, Sturmhaube, Masken, Strumpf, T-Shirt
- Eine einfache Maske/ Bandana, die den Mund verdeckt, zählt nicht als Vollmaskierung. Mit Sonnenbrille und Kopfbedeckung zählt es als Vollmaskierung
- Der maskierte Spieler ist angehalten, alles für die Verschleierung seiner Identität zu tun (Kopfbedeckung, unauffällige Klamotten, anderes Fahrzeug).
- Die Identifizierung eines Spielers kann nur durch den Sichtkontakt erfolgen.
- Ein Spieler in einem anderen Raum gilt solange als nicht identifiziert, bis er gesehen wird.
- Personen in einer Gruppierung mit Vollmaskierung sind nicht erkennbar, JEDOCH ist Kleidung identifizierbar. Hier wird mit gesundem Menschenverstand agiert – Bsp. Du hast bereits mit ein und demselben Cop 15 RP Situationen gehabt und er hat dich auch schon ohne Maske gesehen, kann er dich erkennen.
- Für Anrufe gilt:
- Der Anrufer von einer unbekannten Rufnummer gilt als unbekannt. (Erlaubt sind in diesem Fall auch Stimmverzerrer bei ordentlichem RP-Hintergrund). Diese Regel gilt auch für Funkgeräte.
§ 9 / Geiselnahmen / Überfälle / Entführungen
- Es ist untersagt, in den letzten 30 Minuten vor dem regulären Serverrestart eine Geiselnahme und Räube aller Art zu starten.
- Es ist darauf zu achten, dass es möglich ist, die RP-Situation innerhalb der aktuellen Server-Periode zu beenden (Schießerei und Ähnliches).
- Staatlichen Exekutiven sind nicht grundlos zu stürmen!
- Es dürfen maximal 4 Geiseln genommen werden.
- Bei einer Geiselnahme muss das RP immer im Vordergrund stehen und nicht das Lösegeld/ Equipment.
- Es ist strengstens untersagt, in einer Geiselnahme sich selbst als Geisel zu nehmen.
- Das Lösegeld/ Equipment sollte einem realistischen Wert entsprechen. Hierbei darf pro Geisel ein Lösegeld in Höhe von 50.000$ verlangt werden.
Staatliche Langwaffen (Sturmgewehr) dürfen nicht für eine Geisel gefordert werden. Es dürfen illegale Waffen für die Geiseln verlangt werden wie z.B:
- 1 Langwaffe = 1 Geiseln
Diese Waffen dürfen nur dann verlangt werden, wenn diese der Gruppierung oder Familie innerhalb der letzten 24 Stunden abgenommen wurden.
- Gruppierungen müssen ohne die Hilfe von anderen Parteien eine Geiselnahme durchführen. (Siehe Gruppierung-Regel) (Ausnahme hierbei sind offiziell angekündigte Bündnisse zwischen 2 Parteien)
- Geiseln, welche sich kooperativ zeigen, dem RP mitziehen und alles anbieten, um dem RP zu folgen, dürfen am Ende nicht sterben.
- Das Staatsgefängnis ist eine Todeszone, sprich, wer in das Staatsgefängnis einbricht, gibt einen Schuss Call an die Seite der Exekutive frei!
- Illegale Aktivitäten sollten nicht zur Bekämpfung von Langeweile dienen!
- Überfälle auf Mediziner sind strengstens untersagt und werden bestraft.
- Bei einem Bankraub, Geiselnahme oder einem Ladenraub etc. muss von der Polizei keine bedrohliche Tat Ankündigung gegeben werden. Bei dem Widersetzen von Verhandlungen ist mit einer Stürmung zu rechnen.
§ 10 / Blood-In / Blood-Out
- Ein Spieler, der einen Blood-In hatte, kann einen Blood-Out erhalten.
- Ein Spieler kann mit einem Blood-In nicht gezwungen werden, Besitz (Firmen/Autos etc.) an die Gang oder andere Gangmitglieder zu überschreiben.
- Auch ein OG muss mit einem Blood-Out rechnen, solange die gesamte Fraktion damit einverstanden ist (muss im Support bewiesen werden können).
- Der Spieler, der den Blood-Out erhält, muss vorab nicht in Kenntnis gesetzt werden.
- Ein Blood-Out darf nur von einer angemeldeten Gruppierung beantragt werden und muss einen logischen RP-Grund haben.
- Beim Blood-Out muss die betroffene Person die Informationen und die Zeit bei der Gruppierung vergessen.
- Ein Spieler, der einen Blood-Out bekommen hat, darf von der Gruppierung hinterher im RP auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung nicht angespielt werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass im Anschluss alle Mitglieder über den Blood-Out informiert werden.
§ 11 / Staatsfraktionen
- Unter staatlichen Fraktionen fallen das LSPD, LSMD
- Als legale Fraktionen gelten Spieler geführte Fraktionen, die kein Crime-RP spielen (Taxi, Caffee’s, Mechaniker, etc.) Legale Fraktionen können Crime-Fraks mit Räumen zum Verstecken und Bestechung unterstützen. Das Abrutschen in die Crime-Schiene ist nur nach einem Antrag mit SEHR gutem RP Hintergrund möglich.
- Polizisten haben das Recht zu jedem Zeitpunkt eine
Straßen-, Fahrzeug oder Personenkontrolle zu vollziehen, wenn ihnen etwas auffällt.
- Begründeter Tatverdacht: Ihr habt Langwaffen gesehen, Drogen oder eine sehr auffällige Fahrweise.
- Das Durchsuchen von Personen oder Fahrzeugen ist nur mit begründetem Tatverdacht erlaubt (Waffen gesichtet, extrem auffällige Fahrweisen, Respektlosigkeit, Verweigerung der Kooperation, etc)
- Das LSMD ist unantastbar. Sollten sich jedoch Mitglieder aus den genannten Fraktionen respektlos verhalten, verfällt diese Unantastbarkeit.
Mediziner, die privat für illegale Fraktionen arbeiten, verlieren automatisch ihre Unantastbarkeit, während diese Fraktionen behandelt werden.
- Das LSMD ist eine Safezone, wer diese ausnutzt, hat mit Konsequenzen zu rechnen.
- Mechaniker Tuning: Es ist absolut verboten, Waffen-Geschütze oder Extra-Tuning wie Boosts etc. an Fahrzeugen anzubringen.
- Staatsfraktionen stark zu belästigen, kann mit einer Strafe vom Support behandelt werden (Entscheidungsgewalt Support).
- Den staatlichen Exekutiven dürfen nur: Illegale Gegenstände wie Drogen, Schwarzgeld, normale Magazine, normale Schutzwesten, GPS Tracker und Handys abgenommen werden.
- Es darf nicht erzwungen werden, Waffen oder illegale Gegenstände aus der Asservatenkammer herauszugeben.
- Der Taser darf ausschließlich von LSPD mitgeführt, besessen oder benutzt werden.
- Cop-Baiting ist in jeglicher Form verboten.
- Einsatzfahrzeuge ohne RP-Hintergrund zu entwenden, gilt als Cop-Baiting und wird als dieses geahndet.
- Mediziner haben das Recht, Spieler für “tot” (NotOP) zu erklären, sollte es aus RP-technischen Gründen keine Möglichkeit mehr geben, den Spieler zu heilen.
- Mediziner haben das Recht, einen “Revive” (Wiederbelebung) zu verweigern, sollte sich herausstellen, dass die bewusstlose Person fahrlässig mit ihrem Leben umgegangen ist.
- Wenn man von einer Staatsfraktion (staatlichen Exekutiven) gekündigt hat / gekündigt wurde, ist man dazu verpflichtet, die Dienstwaffen sowie die Dienst-Gegenstände (alles was von der Fraktion gestellt wurde) wegzuwerfen o. beim LSPD abzugeben.
- Sobald eine Sperrzone vom staatlichen Exekutiven ausgerufen wurde, dürfen keine großen Raubüberfälle gestartet werden.
- Juwelier sowie Banken und die Staatsbank dürfen nicht mehrere Male die Stunde ausgeraubt werden.
- Verhaftung: Wenn einem Straftäter die Rechte nicht bis zur Inhaftierung vorgelesen wurden, müssen diese Straftäter freigelassen werden.
- Staatliche Fraktionen haben in der Führungsebene eine Kleiderordnung zu bestimmen, an die sich gehalten wird.
- Exekutive Fraktionen haben immer eine Weste dabei zu haben, die eindeutig der Fraktion zuordenbar ist. Im Einsatz hat diese getragen zu werden
- Mediziner im Dienst haben blaue Latex Handschuhe zu tragen und diese zu jeder Behandlung zu tragen
- Die Ausrüstung der einzelnen Beamten wird durch die Leitungsebene bestimmt.
§ 12 / Korruption in Staatsfraktionen
- Generell gilt in allen Staatsfraktionen ein administratives Verbot für Korruption.
- Es ist Mitarbeitern des LSMDs untersagt, als “privater” Mediziner unabhängig zu behandeln oder zu reviven. Weiterhin haben Sie sich an die internen Dienstvorschriften zu halten.
- Staatskonten und Asservatenkammer sind in keinem Fall zu veruntreuen.
- Unter Korruption fällt:
- Der Handel mit Gegenständen aus der Asservatenkammer.
- Der Handel mit Gegenständen aus dem Waffenschrank.
- Dienstfahrzeuge zu verkaufen (Zusätzlich= Scam).
- Der Handel mit Medipacks, Bandagen und Medikamenten in großen Mengen als Medic. (Unter Handel fällt sowohl der Verkauf, als auch das Verschenken etc.)
- Nicht unter Korruption fällt der Handel mit Informationen (um z.B. herauszufinden, wer die Geldwäsche oder den Waffenhandel betreibt).